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Gesetzgebung Gewerbliche Kältetechnik

Wie alle Dinge hat auch der Einsatz von gewerblicher Kältetechnik in Ihrem Unternehmen Auswirkungen auf die Umwelt. Wie groß die Auswirkungen sind, hängt von der Art, dem Alter, der Marke und dem Zustand der Geräte ab.

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Weltweit ist die gewerbliche Kältetechnik heute ein stark regulierter Wirtschaftszweig, nachdem festgestellt wurde, dass die traditionell für die gewerbliche Kühlung verwendeten Kältemittelgase erheblich zur globalen Erwärmung beitragen und die Produkte ein hohes Potenzial für die Senkung des Energieverbrauchs aufwiesen.

Die Gesetzgeber schreiben den Verzicht auf umweltschädliche Gase vor und legen Mindeststandards für die Energieeffizienz fest, um sicherzustellen, dass neuvorgestellte Produkte, immer umweltfreundlicher sind.

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Die Kälteanlagen in Ihrem Unternehmen werden möglicherweise mit umweltschädlichen Kältemitteln betrieben, die, wenn sie entweichen (was bei Wartungsarbeiten oder durch Abnutzung im Laufe der Zeit häufig vorkommt), sehr umweltschädlich sein können. Diese Gefahr ist so präsent, dass viele Gase, die traditionell in gewerblichen Kühl- und Heizanlagen verwendet wurden, jetzt im Rahmen der F-Gas-Verordnung für den Verkauf neuer Geräte verboten wurden.

Ältere Produkte sind auch in Sachen Energieeffizienz oft viel schlechter als moderne Geräte, da in den letzten Jahren ein gesetzlicher Auftrag zur Verringerung des Stromverbrauchs von gewerblichen Kühlanlagen erteilt wurde. In Europa und insbesondere im Vereinigten Königreich fallen viele gewerbliche Kühlgeräte unter die Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) und die Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2017/1369), staatliche Mechanismen zur Gewährleistung einer Mindestenergieeffizienz und schrittweisen Verbesserung der Produkteffizienz.

F-Gas-Verordnung

Die F-Gas-Verordnung zielt darauf ab, die von typischerweise in Heiz- und Kühlanwendungen verwendeten Kältemitteln verursachten Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Sie schreibt einen Zeitplan für den schrittweisen Abbau und das Verbot dieser umweltschädlichen Gase über einen vereinbarten Zeitraum vor. Ziel der Verordnung ist die Senkung des Verbrauches und eine Umstellung der industriellen Verwendung dieser Gase.

Das seit 2015 geltende Ziel ist eine Verringerung der Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) um 79 % bis zum Jahr 2030, wobei Hersteller von Anlagen, Dienstleistungsunternehmen und Betreiber dazu angehalten werden, Technologien einzusetzen, die mit Kältemitteln mit deutlich geringerem Treibhauspotenzial (GWP) arbeiten.

Große Änderungen traten am 1. Januar 2020 in Kraft, als der Verkauf neuer gewerblicher Kälteanlagen, die mit dem Kältemittel R404A betrieben werden, aufgrund seines sehr hohen GWP, verboten wurde. Zu diesem Zeitpunkt war R404A das am häufigsten verwendete Gas in der gewerblichen Kühlung.

Das nächste wichtige Datum für F-Gas war der 1. Januar 2022, als der Verkauf neuer Kühlgeräte mit R134a ebenfalls verboten wurde.

Diese Vorschriften bedeuten, dass heute nur noch Geräte auf dem Markt sein sollten, die mit umweltfreundlichen Kältemitteln (z. B. Kohlenwasserstoffen) betrieben werden. Doch nach wie vor, ist Wachsamkeit beim Verbraucher geboten. Je nach Zusammensetzung des Geräts kann der Stromverbrauch von zwei ähnlich aussehenden Schränken immer noch sehr unterschiedlich sein.

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Verordnung zur Energiekennzeichnung

Verbraucher sind mit der „Buchstaben“-Kennzeichnung vertraut, die auf vielen in Europa verkauften elektronischen Produkten zu finden ist, wie beispielsweise Waschmaschinen, Haushaltskühlschränke, Leuchten und Fernsehgeräte.

Seit 2016 müssen auch einige gewerbliche Kühlgeräte, die als „professionelle Kühlmöbel“ kategorisiert sind, mit einem Etikett versehen werden, das es den Betreibern ermöglicht, die Betriebskosten ähnlicher Produkte auf einer Basis leichter bewerten und vergleichen zu können. Ab dem 1. März 2021 wurde die Energiekennzeichnungsverordnung dahingehend erweitert, dass nun auch Etiketten für Kühlschränke mit Glastüren und „türlose“ Kühlschränke (d. h. „Kühlschränke und Gefrierschränke mit Verkaufsfunktion“) vorgeschrieben sind. Dabei sind die Anforderungen unterschiedlich, je nachdem, ob das Gerät der Lagerung von Lebensmitteln oder nur Getränken dient.

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Europäische Produktdatenbank für Energiekennzeichnung (EPREL)

Hinter den Kulissen der Kennzeichnungspflicht müssen die Hersteller seit dem 1. Januar 2019 die entsprechenden Produkte bei der Europäischen Produktdatenbank für die Energiekennzeichnung (EPREL) registrieren, bevor sie sie auf dem europäischen Markt verkaufen.

EPREL ist die Methode der Europäischen Kommission, um die Konformität von Produkten sicherzustellen, die auf den europäischen Markt gelangen und/oder dort verkauft werden. Damit ein Produkt registriert und zugelassen werden kann, müssen die Hersteller nachweisen, dass das Produkt über die erforderlichen Zertifizierungen verfügt und die Mindestanforderungen an Energie und Leistung erfüllt.

Im März 2021 gab es mehrere Änderungen, darunter die Veröffentlichung der EPREL-Website, um Kennzeichnungen such- und vergleichbar zu machen, sowie die Einführung von scannbaren QR-Codes für einige Produkte, welche zu weiteren Produktinformationen auf der Website führen.

Für die Verbraucher ist es wichtig, sich vor dem Kauf zu vergewissern, dass die entsprechenden Produkte über veröffentlichte Etiketten verfügen und in EPREL aufgeführt sind. Dies ist der Beweis für Sie, dass das Produkt die Mindestleistungsstandards erfüllt und rechtmäßig auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht wurde.

Derzeit gibt es für gewerbliche Kühlgeräte eine Mischung aus den beiden verschiedenen Kennzeichnungsarten (und zwei getrennte Abschnitte auf der EPREL-Website), wobei für Produkte des Typs „Kühl- und Gefriergeräte mit Verkaufsfunktion“ das neue Kennzeichnungsmodell (Skala A bis G mit QR-Code) und für „professionelle Kühlmöbel“ noch das ältere Kennzeichnungsmodell (Skala A+++ bis G) verwendet wird (das in den kommenden Jahren umgestellt werden soll).

Die Verbraucher sollten wissen, dass die Produktkennzeichnungskategorie „Kühl- und Gefrierschränke mit Verkaufsfunktion“ für eine breite Palette von Kühlern im Lebensmitteleinzelhandel gilt, einschließlich Glastürern und offenen Kühlvitrinen mit mehreren Etagen, sowie für andere Typen wie Getränkekühler, gekühlte Verkaufsautomaten und Kühltruhen für Speiseeis.

Trotz dieser sehr unterschiedlichen Anwendungen ist das Etikett für all diese verschiedenen Produkttypen beinahe identisch und sie werden alle in EPREL zusammengefasst.

Beim Vergleich ist es sehr wichtig, dass die beiden Produkte zur gleichen Kategorie gehören, z. B. sollte eine „Supermarktvitrine“ nicht mit einem „Getränkekühler“ oder „Verkaufsautomaten“ verglichen werden. Der Anwendungstyp ist nicht auf dem Etikett angegeben, kann aber auf der EPREL-Seite der Produkte gefunden werden.

Die breite Palette der Kühlmöbel von True ist für die Verkaufsförderung von verpackten Lebensmitteln im Einzelhandel konzipiert, getestet und zugelassen und auf der EPREL-Seite als „Supermarkt Kühlgeräte“ aufgeführt. Wir stellen keine Produkte speziell nur für die Auslage von Getränken her, obwohl einige Betreiber die überlegenen Eigenschaften unserer Produkte in Sachen Kühlgeschwindigkeit und Temperaturpräzision für diese Anwendung bevorzugen.

Weitere Tipps, wie Sie sicherstellen können, dass Sie Produkte auf einer Basis vergleichen, finden Sie in unserem Energie- und Treibhausgas-Äquivalenzrechner für Gewerbekälte oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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